PPWR
Was die EU-Verpackungsverordnung von einer Verpackung verlangt.
Die Verordnung EU 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026. Sie ordnet den Markt für Verpackungen neu — stofflich, konstruktiv und in der Nachweispflicht. Hier steht, welche sechs Anforderungen für unsere Verpackungen aus Südtirol tragend sind, ab wann sie greifen und was wir dafür vorbereitet haben.
Die sechs Anforderungen
Stoffliche Anforderungen ab 08/2026
Grenzwerte für Schwermetalle und PFAS im Lebensmittelkontakt. Der Nachweis läuft nicht am Endprodukt allein, sondern entlang der Lieferkette — wir holen ihn bei den Materiallieferanten ein und legen ihn zur Charge.
Recyclingfähigkeit ab 2030
Design for Recycling, bewertet in Graden. Unser PP-Monomaterial-Ansatz ist dafür die Basis: ein Werkstoff, keine störenden Fremdmaterialien, auch der Henkel aus Kunststoff statt Metall.
Rezyklatanteil ab 2030
Mindestquoten für Rezyklat, im kontaktsensiblen Bereich 10 Prozent ab 2030. Der Erfüllungsweg wird jetzt vorbereitet.
Verpackungsminimierung ab 08/2026
Gewicht und Volumen auf das Notwendige begrenzt — ohne Abstriche bei Funktion, Stapelbarkeit und Hygiene. Bei einem Eimer entscheidet das die Wandstärke, und die ist keine freie Variable.
Kennzeichnung ab 08/2026
Herstelleridentifikation und Chargenrückverfolgung. Das ist bei uns keine Umstellung, sondern gelebte Praxis: Jede Charge ist über unser System Trace bis zum Material und zur Maschine zurückverfolgbar.
Konformitätserklärung ab 08/2026
EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation je Verpackungsformat. Fragen Sie sie zu Ihrem Artikel an — sie wird je Format geführt, nicht pauschal.
Was das für eine Anfrage bedeutet
Sagen Sie uns bei einer Anfrage, ob die Verpackung in den Lebensmittelkontakt geht und in welchem Markt sie in Verkehr gebracht wird. Danach richtet sich, welche Nachweise wir mitliefern.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand der Verordnung: EU 2025/40. Maßgeblich ist der Verordnungstext in der jeweils geltenden Fassung.